Wissenswertes

Nutzungshinweise

Allgemein
– Eltern haften für ihre Kinder
– Betreten und Benutzen auf eigene Gefahr
– den Auf- und Abbau-/ sowie Nutzungshinweisen ist Folge zu leisten

Allgemeine Nutzungshinweise Hüpfburg (und Aufsteller)
– bei Regen dürfen die Module nicht aufgebaut und benutzt werden
– keine scharfen oder heißen Gegenstände in die Nähe der Module verwenden
– in der Nähe der Module ist das Rauchen untersagt
– das Modul nicht über Nacht draußen liegen lassen
– nicht auf die Außenwände der Hüpfburg oder den Aufsteller selbst klettern
– nicht in die Hüpfburgnetze klettern oder an diesen sowie an den Aufsteller dranhängen
– ab Windstärke 5 die Module nicht aufblasen und benutzen
– der Gebläseschlauch darf nicht geknickt sein
– das Gebläse darf nicht in Reichweite von Sand oder anderen leicht ansaugbaren Materialien stehen
– das Gebläse selbst muss vor Nässe und starker Hitze geschützt werden

Spezielle Nutzungshinweise Hüpfburg
– bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses, die Hüpfburg nicht benutzen
– Reisverschlüsse an der Hüpfburg vor Benutzung schließen
– Der Genuss von Alkohol oder Drogen vor Benutzung der Hüpfburg ist untersagt
– Keine Speisen, Getränke sowie Kaugummi oder Speiseeis auf die Hüpfburg mitnehmen
– Kein Konfetti, Luftschlangen oder sonstige Materialien mit auf die Hüpfburg nehmen
– Keine fahrlässigen Kunststücke, Ringen oder Aneinanderstoßen auf der Hüpfburg
– Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht einer volljährigen Person
– Nicht mit Schuhen oder Brillen die Hüpfburg benutzen
– bei Druckverlust ist die Hüpfburg unverzüglich zu räumen
– das punktuelle Belastungsgewicht darf 75kg nicht übersteigen
– das Gebläse muss während der Betriebszeit durchgehend laufen

Auf- und Abbau der Hüpfburg

Gebrauchsanweisung

  • Wiese und Rasen von Steinen und spitzen Gegenständen befreien
  • Unterlegplane vor Aufbau der Hüpfburg auslegen
  • Mietobjekt aus der Transporthülle entnehmen und ausfalten
  • Gebläseschläuche anschließen und alle Luftausgänge schließen
    ACHTUNG – Gebläseschlauch darf nicht geknickt sein!
  • Gebläse einschalten
  • Das Mietobjekt ist mit den mitgelieferten Ankern am/im Boden zu fixieren

Zu Beachten:

  • Bei Regen, Gewitter und ab Windstärke 5 darf die Hüpfburg nicht benutzt werden.
  • Die Hüpfburgen mit den von uns mitgegebenen Ankern im Boden befestigen.
  • Das punktuelle Belastungsgewicht darf 75 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Das Betreten der Hüpfburg ist nur ohne Schuhe, Essen, Trinken und ohne scharfe Gegenstände erlaubt. Es ist besser die Brille abzunehmen.
  • Kunsstücke wie Saltos, FlickFlack etc. sind wegen der erheblichen Verletzungsgefahr zu unterlassen. Genauso wie das erklimmen der Wände und Aufbauten.
  • Die Hüpfburg muss vom Mieter immer beaufsichtigt werden oder es ist Einsatzpersonal zu stellen. Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Falls die Hüpfburg Sicherheitsnetze hat, darf man sich in diese nicht reinlegen, daran reißen oder hängen.
  • Gebläse darf nicht in Reichweite von Sand oder anderen leicht ansaugbaren Materialien stehen, da das Gebläse wie auch die Hüpfburg sonst beschädigt werden.
Belastungsgrenze

Das punktuelle Belastungsgewicht sollte 75 Kilo nicht überschreiten.

Wie kann ich zahlen?

Bei uns können Sie vor Ort in bar oder mit EC-Karte zahlen

Ist eine Kaution fällig?

Ja, wir erheben eine Kaution vom 100€. Diese muss bei Abholung in Bar hinterlegt werden.

Welche Dokumente werden benötigt?

Bei der Abholung wird ein gültiger Personalausweis benötigt.

Abholung und Rückgabe

Die Abholung und Rückgabe hat an den gebuchten Zeiten zu erfolgen. Wir bitten Sie, sich an die Zeiten zu halten.

Der Abholort ist die Beethovenstr. 35 in 58239 Schwerte-Ergste

 

Nichteinhaltung angegebener Rückgabezeiten

Sollte die Hüpfburg nicht pünktlich zurückgegeben werden, wird dem Mieter die Tagesmiete des geliehenen Mietgegenstandes als Schadensersatz pro angefangen Tag in Rechnung gestellt. Eine spezielle Nachweispflicht der Schadenshöhe hat der Vermieter gegenüber dem Mieter nicht zu erbringen, solang diese nicht den Tagesmietpreis des geliehenen Mietgegenstand übersteigt.

Kann die Hüpfburg schon am Abend vor der Veranstaltung abgeholt werden?
Fragen Sie einfach bei uns nach. Sollte die Buchungsauslastung dieses zulassen, machen wir es gerne möglich. Jedoch können wir nichts versprechen.
Muss die Hüpfburg vor der Rückgabe gereinigt werden?

Ja, wenn sie starke Verschmutzungen wie z.B. Sand, Erde, Laub/Blätter, nass ist, oder andere von Ihnen verursachte Verschmutzungen aufweist. Die gründliche Reinigung übernehmen wir. Sollte die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass zurückgegeben werden, berechnen wir zusätzlich zur Mietgebühr eine Reinigung je nach Aufwand.

Haftungsausschuss

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch der Hüpfburg entstehen können. Der Vermieter übergibt die Hüpfburg nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

Muss die Hüpfburg dauerhaft beaufsichtigt werden?

Ja. Vom Aufbau, während des ganzen Betriebes, bis zum vollständigen Abbau muss eine volljährige Aufsichtsperson ständig anwesend sein.

Was ist bei Regen vor der Veranstaltung?
Sie können bis zur Abholung kostenlos stornieren, wenn Regen oder Sturm gemeldet wurde.
Darf die Hüpfburg bei Regen aufgebaut werden?
Nein! Die Sprungfläche wird glatt und es kann schnell zu Verletzungen kommen. Des weiteren kann Wasser in die Burg eindringen was zu Schimmel im inneren der Burg führen kann. Das trocknen von Hüpfburgen müssen wir in Rechnung stellen.
Was ist bei Regen oder Sturm, der während der Veranstaltung auftritt?
Bei den ersten Regentropfen trennen Sie die Hüpfburg sofort von der Stromzufuhr. Bringen Sie das Gebläse sowie die Hüpfburg unverzüglich ins Trockene. Sollte die Hüpfburg dennoch nass geworden sein, muss sie nach Regenende aufgeblasen werden, bis sie vollständig getrocknet ist. Eine Stornierung, oder Rückerstattung des Mietpreises ist nicht mehr möglich.
Können die Hüpfburgen selbst abgeholt werden?

Sie können alle Hüpfburgen selbst abholen. Die meisten Modelle passen in einen Mittelklasse PKW. Details dazu finden Sie bei der jeweiligen Hüpfburg.

Noch Fragen?

kontakt@hüpfoase.de

0151 - 23197989